Vereinsordnung
des MSC „Kobra“ Malchin
Das Wesen des Vereins der Motoballfreunde basiert auf den Grundlagen des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.).
Das Zusammenleben in unserem Verein und die gemeinsamen Ziele erfordern Regeln für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit.
I. Grundregeln
1. Da wir Sportler und Mitglieder unseres Vereins sind haben wir eine
erhöhte Vorbildwirkung in der Öffentlichkeit und sollten mit unserem
Verhalten dafür Rechnung tragen.
2. Während der gesamten Vereinstätigkeit ist der Genuss von Alkohol und
Nikotin allen Mitgliedern untersagt.
3. Vorraussetzung für die Erreichung unserer Ziele ist ein sorgsamer
Umgang mit dem Vereinseigentum und den Leihgaben an unseren Verein.
4. Unfälle jeglicher Art sind dem jeweils anwesenden Werkstattmeister,
Trainer oder Vorstandsmitglied zu melden.
II. Verhaltensregeln auf dem Grundstück der LEG
1. Zur Nutzung steht uns folgendes zur Verfügung:
- der Weg vom Tor zur Werkstatt
- der direkte Weg vor der Werkstatt
- die Werkstatt.
2. Für Probefahrten ist nur der Weg vor der Werkstatt erlaubt. Das
Umfahren der Gebäude ist nicht zulässig.
Bei Probefahrten ist grundsätzlich der Schutzhelm zu tragen.
3. Selbst verursachte Beschädigungen oder festgestellte Mängel an den
Gebäuden oder Wegen sind dem anwesenden Verantwortlichen zu
melden.
4. Der Standort von jeglichen Gegenständen auf dem Gelände darf nicht
verändert oder gar ganz entfernt werden.
5. Jegliche Handlungen die zu einer Brandentstehung führen können sind
zu unterlassen (offenes Feuer) oder auf ein Minimum zu reduzieren
(Funkenbildung).
III. Verhalten in der Werkstatt
1. Die Benutzung und der Umgang mit Werkzeugen , Maschinen und
Einrichtungen ist nur nach vorangegangener Einweisung und
Belehrung durch weisungsberechtigte Mitglieder des Vereins erlaubt.
2. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten ist größte Vorsicht und
Sorgfalt geboten und die bestehenden Brandschutzbestimmungen zu
beachten.
3. Um eine gefährliche und gesundheitsschädliche Erhöhung von
Verbrennungsrückständen (Abgase) zu vermeiden, ist auf eine
ausreichende
Lüftung der Werkstatträume zu achten.
Öl und andere Umweltbelastende Stoffe sind ordnungsgemäß zu lagern
und zu entsorgen.
IV. Motoball-Training
1. Das Führen der Maschinen ist nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet.
Beim fahren besteht eine generelle Helmpflicht.
2. Um ein erfolgreiches und sicheres Training durchführen zu können sind
folgende Ausrüstungsgegenstände unerlässlich:
- Helm
- Handschuhe
- langärmlige Oberbekleidung
- bei Bedarf Ellenbogenschutz
- lange, feste Hose
- bei Bedarf Knie - und Schienbeinschutz
- festes Schuhwerk mit Schutz und Halt für die Knöchel (keine Sportschuhe).
V. Hallentraining
1. Für ein erfolgreiches Fitness – und Ausdauertraining ist entsprechende
Sportbekleidung erforderlich.
2. Der Umgang mit der Halleneinrichtung und den Sportgeräten ist nur nach
vorheriger Einweisung durch den Trainer gestattet.
VI. Verstöße
1. Verstöße gegen die Vereinsordnung sind nach mündlicher Ermahnung im
Wiederholungsfalle schriftlich abzumahnen.
2. Mehrmalige schriftliche Abmahnungen können eine Kündigung der
Mitgliedschaft und den Ausschluss vom Verein zur Folge haben.
VII. Schlussbestimmung
1. Diese Vereinsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am
……………beschlossen.
2. Die Urschrift der Vereinsordnung des MSC „KOBRA „ Malchin e.V. vom
…………… ist zu archivieren.